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Passivhäuser

Die Preise von Passivhäusern sind ca. 5-10% höher als die konventioneller Häuser

Informationen zum Passivhaus bauenDer Begriff Passivhaus stellt keinen Markennamen oder einen bestimmten Baustil dar. Stattdessen handelt es sich um ein spezielles Baukonzept, nach dem jeder Bauherr eine Immobilie errichten kann. Die Besonderheit eines Passivhauses liegt darin, dass in diese spezielle Hausart häufig keine Heizung eingebaut wird. Die Wärmedämmung des Hauses ist so gut, dass die Bewohner in circa 80 % – 90 % der Passivhäuser auf eine Heizung verzichten können. Sie müssen trotzdem im Winter nicht frieren und auch im Sommer herrschen in einem Passivhaus angenehme Temperaturen.

Um als Passivhaus zu gelten, muss es sich bei einer Immobilie nicht um einen bestimmten Gebäudetyp handeln. Sowohl Privathäuser als auch Schulen, Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen und auch Fertighäuser können als Passivhäuser gebaut oder später umgebaut werden. Damit der Neubau oder der Umbau jedoch als Passivhaus gilt, muss der Bauherr einige Vorgaben und Gesetze beachten, um alle Anforderungen an den Energiestandard zu erfüllen. Danach muss ein Passivhaus gleichzeitig komfortabel, wirtschaftlich, umweltfreundlich und energieeffizient sein.

Kosten & Preise von Passivhäusern

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sind auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) inhaltlich verbunden, um die Verbraucher, aber auch die Kommunen und die Wirtschaft zu zwingen, Energie einzusparen und die Umwelt zu schonen. Die Passivhaus Kosten (gemeint sind die Herstellungskosten) liegen etwa 5 % bis 15 % über den Kosten für einen herkömmlichen Bau. Soll eine bestehende Immobilie zu einem Passivhaus umgebaut werden, muss der Bauherr mit einer Kostensteigerung von 12 % bis 18 % rechnen.

Um diese höheren Baukosten etwas abzufangen, bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Länder, Gemeinden und einige Stadtwerke und Energieversorger verschiedene Fördermittel an. Wie auch bei dem Bau konventioneller Häuser sollten Hausbauer unbedingt an die Baunebenkosten denken.

Die aktuelle Preisentwicklung am Immobilienmarkt kann dabei anhand des Baupreisindex verfolgt werden. Bauherren sollten bei den zunächst höheren Passivhaus Kosten bedenken, dass sie ein Haus nach dem neuesten Stand der Technik erhalten. Im Zuge der absehbar steigenden Energiekosten dürften Passivhäuser auf längere Sicht überproportional von Wertsteigerungen am Immobilienmarkt profitieren.

Diese Anforderungen werden an ein Passivhaus gestellt

Das Passivhaus Institut in Darmstadt hat Zertifizierungskriterien festgelegt, nach denen ein Gebäude als Passivhaus gilt, wenn der Heizwärmebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche bei unter fünfzehn Kilowattstunden pro Jahr liegt. Dieser Wärmebedarf entspricht dem Energiegehalt von ungefähr 1,5 Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Die Bewohner dürfen auch im Winter oder bei ungünstigen klimatischen Bedingungen nur die maximale Heizleistung verbrauchen. Die Luftdichtheit, der Infiltrationsluftwechsel, die minimalen Wirkungsgrade und bestimmte Grenzwerte des Primärenergiebedarfs werden ebenfalls zur Klassifizierung einer Immobilie als Passivhaus herangezogen.

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Der Ausdruck Passivhaus leitet sich daraus ab, dass die Gebäude ihren Wärmebedarf durch passive Quellen, wie beispielsweise die Sonne, die Wärmeabsonderung der im Haus befindlichen Personen oder die Abwärme elektrischer Geräte decken. Sollte dennoch ein zusätzlicher Heizbedarf bestehen, können sich die Bauherren für eine herkömmliche Heizungsanlage als Gasheizung oder Ölheizung entscheiden. Häufig erfolgt aus Gründen des Umweltschutzes jedoch der Einbau einer thermischen Solaranlage oder einer Pelletheizung. Fernwärme, eine Wärmepumpe oder eine Elektrogebäudeheizung sind ebenfalls als zusätzliche Heizquellen denkbar.

Doch auch die Belüftungsanlage des Hauses kann zur Wärmerückgewinnung genutzt werden oder der Bauherr entscheidet sich für eine elektrische Fliesenheizung im Bad, falls er es in diesem Raum etwas wärmer haben möchte als in den übrigen Zimmern. Da viele zusätzliche Heizsysteme elektrisch betrieben werden, verbrauchen Passivhäuser in der Regel mehr elektrische Energie als Gebäude mit einer konventionellen Heizung.

Priorität hat die Wärmedämmung: Der U-Wert

Die Wärmedämmung ist ein wichtiger Baustein bei PassivhäusernDer wichtigste Aspekt bei einem Passivhaus ist die Wärmedämmung. Die Dämmung muss erheblich besser ausfallen als bei einem Niedrigenergiehaus, damit die Immobilie als Passivhaus gilt. Die Messgröße für die Wärmedämmung ist der U-Wert, der auch als Wärmedurchgangswert bezeichnet wird. Der U-Wert sagt aus, wie viel Wärme aus einem Haus entweicht, wenn der Temperaturunterschied zwischen dem Innenbereich des Hauses und dem Außenbereich genau ein Grad beträgt.

Der optimale U-Wert für Passivhäuser liegt bei 0,10. Der Wert sollte aber in jedem Fall unter 0,15 liegen. Um einen minimalen Wärmeverlust zu erreichen, wird die komplette Gebäudehülle wärmegedämmt. Die Gebäudehülle setzt sich aus den Bauteilen zusammen, die den Außenraum des Hauses vom Innenraum trennen. Außerdem müssen Wärmebrücken vermieden werden, was durch eine spezielle Planungsmethode, das sogenannte wärmebrückenfreie Konstruieren, erreicht wird. Zusätzlich wird das Haus mit einer luftdichten Hülle umgeben, da die meisten wärmedämmenden Materialien nicht luftdicht sind. Die Fenster eines Passivhauses sind dreifachverglast. Sie lassen viel Sonnenenergie in die Räume gelangen, die ebenfalls zur Erwärmung des Hauses genutzt wird.

Übersicht zu den Maßnahmen

Nachfolgend eine Zusammenfassung der gängigen Maßnahmen, die zur Wärmedämmung und Wärmeversorgung von Passivhäusern genutzt werden:

  • luftdichte und gedämmte Gebäudehülle
  • keine Wärmebrücken
  • möglichst kompakte Bauweise
  • Nutzung der Solarenergie durch Südlage
  • wenig Schatten rund um das Haus durch hohe Bäume oder Nachbargebäude
  • Dreifachverglasung der Fenster
  • geprüfte Luftdichtheit
  • Wärmerückgewinnung aus Abluft
  • Vorerwärmung der Luft durch Erdwärmetauscher
  • Nutzung von Solaranlagen oder Wärmepumpen

Die Vorteile einer Bauweise als Passivhaus liegen vor allem in der Kostenersparnis durch einen geringen Energiebedarf sowie in dem hohen Wohnkomfort für die Bewohner des Hauses. Durch die Lüftungsanlage, die immer Bestandteil eines Passivhauses ist, werden alle Räume gleichmäßig mit Frischluft versorgt, ohne dass es zu Zugluft kommt. Außerdem bilden sich in Passivhäusern fast niemals Schimmel oder Feuchtigkeit.

Die gesetzlichen Regelungen für Passivhäuser

Für alle Neubauten und Bauanträge gilt seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Gesetz besagt, dass bis zum Jahr 2020 ein Anteil von 14 % der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Als erneuerbare Energien nach dem Gesetz gelten:

  • Biomasse / Biogas
  • Erdwärme
  • solare Strahlungsenergie
  • Umweltwärme

Hat sich der Bauherr für Biogas entschieden, muss er seinen Wärmebedarf zu mindestens 30% aus dieser regenerativen Energiequelle decken, bei solarer Strahlungsenergie liegt der Anteil bei mindestens 15 % und bei Erdwärme und Umweltwärme bei jeweils 50 %. Als Alternative zur Nutzung der erneuerbaren Energien kann der Bauherr die Auflagen des Gesetzes auch durch eine bessere Dämmung der Immobilie oder durch die Nutzung der Abwärme zur Wärmegewinnung erfüllen. Somit erfüllen Passivhäuser die Anforderungen des Gesetzes, während der Eigenheimbesitzer gleichzeitig Energiekosten spart.

Verschiedene Förderungen sind für ein Passivhaus möglich

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Bauherren oder Käufer eines Passivhauses einen KfW-Förderkredit für energieeffizientes Bauen beantragen. Es handelt sich um ein Baudarlehen mit einem besonders günstigen Zinssatz. Erreicht das Passivhaus außerdem einen bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standard, zahlt die Bank zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Der Zuschuss wird mit dem Baudarlehen verrechnet, sodass sich für den Darlehensnehmer ein geringerer Rückzahlungsbetrag ergibt. Bauherren sollten auch an den staatlichen Zuschuss durch das Wohnriester Programm denken.

Förderanträge unbedingt vor dem Beginn der Bauaktivitäten stellen

Nicht nur der Staat fördert bundesweit über die KfW den Bau von Passivhäusern, sondern auch die örtliche Gemeinde, das Bundesland, in dem die Immobilie gebaut oder gekauft werden soll, oder der zuständige Energieversorger. Diese regionalen Förderprogramme sind häufig zeitlich oder finanziell begrenzt, sodass sich eine direkte Anfrage bei den möglichen Fördermittelgebern empfiehlt, um zu erfahren, ob aktuell ein Förderprogramm aufgelegt ist. In einigen Fällen können verschiedene Fördermittel miteinander kombiniert werden, während andere Programme eine Kumulierung ausdrücklich ausschließen. Der Antrag auf Förderung sollte immer vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Passivhauses gestellt werden.