Förderungsmöglichkeiten, Anforderungen & Standard für ein KfW-Effizienzhaus
KfW-Effizienzhäuser sind hinsichtlich ihres Jahresprimärenergiebedarfs sparsame Gebäude, die die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterbieten und für die besonders günstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich sind. Die KfW hat dafür insgesamt 7 verschiedene Standards geschaffen, in die Häuser nach ihrem Energieverbrauch eingeteilt werden können. Es gibt grundsätzlich andere Bewertungskriterien für Neubauten und Altbauten (Bestandsgebäude). Für einen Neubau sagt ein KfW 100 Standard aus, dass die Energieanforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Ein KfW 55 Haus unterschreitet die EnEV Anforderungen um 45% bzw. verbraucht nur 55% des Jahresprimärenergiebedarfs, eines nach der EnEV neu gebauten Hauses. Für Neubauten fördert die KfW das Bauvorhaben mit günstigen Darlehen, die die Anforderungen als KfW 40, 55 und 70 erfüllen.
KfW-Effizienzhaus 40 – KfW 40 Haus
Anders als bei anderen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann eine Förderung für das KfW 40 Haus ausschließlich für Neubauten in Anspruch genommen werden. Die Zahl 40 bedeutet, dass dieses Effizienzhaus die Vorgaben der Energieeinsparverordnung für neu errichtete Immobilien um 60 % unterschreitet, also nur 40 % der Energie eines Effizienzhauses 100 verbraucht. Es handelt sich um eine Immobilie mit einem äußerst geringen Energieverbrauch, die wegen ihrer positiven Wirkung auf die Umwelt mit einer besonders hohen Förderung der KfW bedacht wird. In Zeiten niedriger Bauzinsen kann ein Bauherr durch ein energiesparendes Bauen mithilfe der Förderprogramme der KfW sehr günstig sein Bauvorhaben verwirklichen.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus 40
Ein KfW-Effizienzhaus 40 muss über eine doppelt so dicke Kellerdämmung verfügen wie ein Effizienzhaus 100. Auch die Dämmung der Außenwände und des Daches müssen um ein Vielfaches dicker sein. Während in einem Standardhaus auch Holzfenster eingebaut werden dürfen, müssen bei dem Effizienzhaus 40 dreifachverglaste Fenster aus PVC-5 verbaut werden. Es muss sich um ein luftdichtes Haus handeln, das regenerative Energien nutzt. In der Praxis wird häufig eine Kombination aus einer Heizungsanlage mit Holzpellets, einer Solaranlage auf dem Dach und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung von mindestens 80 % genutzt. Auch ein Passivhaus profitiert über das Förderprogramm KfW-Effizienzhaus 40 von der speziellen Förderung für energiesparende Immobilien.
Für diese Maßnahmen darf die KfW-Förderung genutzt werden
Die Förderung der KfW für ein Effizienzhaus 40 kann für folgende Ausgaben genutzt werden:
- Baukosten
- Baunebenkosten ohne Kosten für das Grundstück
- Beratungskosten
- Planungskosten
- Kosten für die Baubegleitung
- Umbau eines unbeheizten Nicht-Wohngebäudes in eine Wohnimmobilie
Wie bei allen Förderungen für Effizienzhäuser stellt die KfW die Bedingung, dass die Planung und die Baubegleitung durch einen qualifizierten Fachmann ausgeführt werden. Dieser Experte muss in der Planungsphase die KfW-Förderung beantragen und nach Bauabschluss die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen energetischen Maßnahmen bestätigen.
Die höchste Förderstufe der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Für das KfW-Effizienzhaus 40 bietet die KfW die höchste Förderung an. Der Bauherr erhält für eine maximale Darlehenssumme von 50.000,00 Euro je Wohneinheit einen besonders günstigen Zinssatz, der für zehn Jahre festgeschrieben wird. Die Auszahlung der Kreditsumme ist wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich. Die Laufzeit für die Baufinanzierung der KfW beträgt zwischen 4 und 30 Jahren. Besonders interessant an der Förderung für das Effizienzhaus 40 oder ein Passivhaus 40 ist der Tilgungszuschuss, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau zahlt. Der Zuschuss beträgt 10 % der Darlehenssumme und ist begrenzt auf 5.000,00 Euro je Wohneinheit. Die Gutschrift erfolgt direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Bauvorhabens, wodurch sich das Baudarlehen für das Effizienzhaus 40 schon nach kurzer Zeit um 10 % der Darlehenssumme verringert. Eine Überweisung an den Kreditnehmer oder eine Barauszahlung sind nach dem Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Förderung des KfW-Effizienzhauses 40 nicht möglich.
KfW-Effizienzhaus 70
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Immobilien mit einem besonders niedrigen Energiebedarf spezielle Finanzierungen an. Jedes sogenannte Effizienzhaus unterschreitet die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) um einen bestimmten Wert. Dabei unterscheidet die KfW zwischen den Effizienzhäusern 100, 70, 55 und 40. Je niedriger die Zahl ist, umso mehr Energie spart das Haus ein um umso höher fällt die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus. Da es sich bei allen KfW-Darlehen um sehr günstige Angebote zur Baufinanzierung handelt, sollten künftige Eigenheimbesitzer auch über den Bau eines energiesparenden Hauses nachdenken, um einen noch günstigeren Baukredit zu erhalten und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.
Was bedeutet KfW-Effizienzhaus 70?
Bei der Einteilung der Immobilien in Effizienzhäuser richtet sich die KfW nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Die energetische Qualität der Häuser wird anhand des Transmissionswärmeverlustes und des Jahresprimärenergiebedarfs beurteilt. Der Jahresprimärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude durchschnittlich in einem Jahr für die Heizung, die Belüftung und die Warmwasseraufbereitung verbraucht. Bei dem Transmissionswärmeverlust handelt es sich um die Isolierung der thermischen Hülle eines Hauses, also um die Dichtigkeit von Dach, Fenstern, Wänden und dem Boden der Immobilie. In den Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 der EnEV sind die Werte eines Referenzgebäudes angegeben. Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht in seinem Energieverbrauch genau den Werten des Referenzgebäudes der EnEV. Sobald ein Haus lediglich 70 % der Energie des Referenzgebäudes verbraucht, wird es als KfW-Effizienzhaus 70 bezeichnet und der Bauherr oder Erstkäufer kann mit einer Förderung durch die KfW rechnen.
Welche Förderungen kann ein Bauherr oder Erstkäufer erhalten?
Wer ein Energieeffizienzhaus 70 baut oder als Ersterwerb kauft, kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen vergünstigten Baukredit erhalten. Für jede Wohneinheit stellt die KfW eine maximale Kreditsumme von 50.000,00 Euro mit einem besonders günstigen Zinssatz zur Verfügung. Als Wohneinheit bezeichnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Wohnung mit eigenem Eingang, die über eine Kochgelegenheit, fließend Wasser sowie eine Toilette verfügt und die zur dauerhaften Wohnnutzung bestimmt und geeignet ist. Die Bauzinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben, die Laufzeit des Immobiliendarlehens kann maximal 30 Jahre betragen. Das unter dem Namen KfW Programm 153 angebotene Baudarlehen darf bis zu 100 % der Baukosten für folgende Maßnahmen abdecken:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Kellerdecken
- dreifachverglaste Fenster
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- effiziente Heizung
- solarthermische Anlage oder eine Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach
- Sonnenschutz und Wärmeschutz gegen die Sonne
- Kosten für die bauenergetische Planung und die Baubegleitung
Die KFW stellt für die Gewährung des zinsgünstigen Baudarlehens die Bedingung, dass sowohl die Planung der Bauvorhaben als auch die Begleitung bei der Errichtung durch einen Sachverständigen erfolgen muss. Die KfW-Förderung für ein Effizienzhaus 70 darf auch mit anderen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombiniert werden.