Infos zu Kosten, Werte und Gesetz zum Energieausweis
Die Ergebnisse der energetischen Bewertung eines Hauses werden in dem Energieausweis festgehalten. Dabei unterscheidet die EnEv zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Viele Hausbesitzer haben die Wahl, welchen Ausweis sie ausstellen lassen. Nur wenn es sich um ein Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen handelt, das vor dem 1.11.1977 gebaut wurde und an dem seither keine Modernisierungen vorgenommen wurden, muss zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Berechnung der Energieeffizienz
Bei dem Energiebedarfsausweis handelt es sich um eine Bewertung der energetischen Qualität einer Immobilie. Die Energieeffizienz wird durch die Auswertung und Berechnung folgender Daten ermittelt:
- Energiebedarf für die Heizung
- Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung
- Energiebedarf für die Belüftung
- Dämmung von Fenstern, Dach und Wänden
- verwendete Baumaterialien
- Bauweise des Hauses
- Eigenschaften von Lüftungsanlage und Heizung
- Nutzung regenerativer Energien
Anhand dieser Daten ermitteln Fachleute den sogenannten Primärenenergiebedarf, also den Energieverbrauch des Gebäudes bei einem durchschnittlichen Nutzungsverhalten der Bewohner und bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen. In dem Energieverbrauchsausweis hingegen wird lediglich der Wärmeverbrauch der zurückliegenden drei Jahre erfasst. Er repräsentiert somit einen Nachweis des individuellen Heizverhaltens der derzeitigen Bewohner unter Berücksichtigung von Leerständen und der örtlichen Klimaverhältnisse. Seine Gültigkeit beträgt zehn Jahre.
In § 21 der Energieeinsparverordnung ist geregelt, welche Personen berechtigt sind, einen Energieausweis für bestehende Immobilien zu erstellen. Die Ausstellungsberechtigten für Neubauten, Sanierungen oder Umbauten werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Wenn ein Interessent eine Immobilie besichtigt, die zum Verkauf steht, muss der Verkäufer schon bei der ersten Besichtigung den Energieausweis vorlegen.
Kommt es zu einem Kauf, wird der Ausweis an den neuen Besitzer der Immobilie übergeben. Bestandsmieter hingegen haben kein Recht darauf, den Ausweis einzusehen oder zu erhalten. Neue Energieausweise, die ab Mai 2014 ausgestellt werden, bescheinigen dem Gebäude eine Effizienzklasse, ähnlich wie bei Elektrogeräten. Dabei reicht die Skala von A+ bis H, wobei die Effizienzklassen A+, A und B dem Standard eines Neubaus entsprechen. Die Darstellung erfolgt anhand eines Farbschemas.
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