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Wegerecht – diese rechtlichen Möglichkeiten gibt es

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WegerechtEin Haus oder ein Grundstück sind normalerweise von einer Straße aus zugänglich – so ist der allgemeine Glaube. Grundstücksteilungen führen jedoch unter Umständen dazu, dass ein Areal schlicht von öffentlichen Wegen abgeschnitten ist. Ein Fall für das Wegerecht.

Dies kommt vor, wenn ein Grundstück parallel zu einer Straße in zwei Parzellen geteilt wird. Nun ist es allerdings erforderlich, dass die Eigentümer Zugang zu ihrem Grund und Boden erhalten. Dieser Zugang wird durch ein Wegerecht sichergestellt, welches das davor liegende Grundstück betrifft.

Für die Einräumung des Wegerechtes stehen drei Varianten zur Auswahl.

1. Schuldrechtlich begründetes Wegerecht

Im ersten Fall räumt der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks dem Eigentümer des dahinterliegenden Grundstückes ein schuldrechtlich begründetes Wegerecht ein. In diesem Fall wird ein privatrechtlicher Vertrag aufgesetzt. Der Nachteil liegt in dem Sachverhalt begründet, dass privatrechtliche Verträge aufgekündigt werden können. Die Konsequenzen für den Eigentümer der hinteren Parzelle sind offensichtlich und bergen massive Probleme. Wird das vordere Objekt verkauft, verfällt auch der Vertrag zwischen den beiden Eigentümern.

Baugeld - hier alle Infos

 

2. Wegerecht als Grunddienstbarkeit

Die zweite Option ist eine sogenannte Grunddienstbarkeit. Diese wird im Grundbuch in Abteilung zwei unter „Lasten und Beschränkungen“ eingetragen und kann nicht ohne Weiteres wieder aufgehoben werden. Sie hat auch über einen Eigentümerwechsel hinaus Bestand. Eine Aufhebung des Rechtes ist nicht ohne Weiteres möglich und bietet dem Begünstigten des Wegerechtes eine sehr hohe Sicherheit.

Im Gegensatz zu den beiden genannten privatrechtlichen Varianten Vertrag und Grunddienstbarkeit hat die dritte Möglichkeit öffentlich-rechtlichen Charakter.

3. Wegerecht als Baulast via Bauamt

In diesem Fall entscheidet das Bauamt, dass es sich bei dem Wegerecht um eine Baulast handelt. Das Wegerecht beeinträchtigt grundsätzlich den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks, da sie eine Nutzung der Liegenschaft durch Dritte bedingt.

 

Aktuell kommt dem Wegerecht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromnetze eine besondere Bedeutung zu.