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Was ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung

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Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt für den Eintrag in das Grundbuch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wer noch kein Immobilienbesitzer ist, wird sich die Frage stellen, was es mit dieser Bescheinigung auf sich hat.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Eine Art Schufa-Auskunft, ein Führungszeugnis? Die Fragen sind berechtigt, zielen aber am Sachverhalt vorbei.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt wird vom Finanzamt ausgestellt. Dies erfolgt allerdings nicht kostenlos, im Gegenteil. Immobilienerwerber müssen, je nach Bundesland, mindestens fünf Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis des Objektes entrichten, wenn sie diese Bescheinigung erhalten wollen. Ausgestellt wird sie erst, nach dem der Betrag bei der Finanzkasse auf dem Konto eingegangen ist. Da die Mühlen der Ämter nach wie vor langsam mahlen, kann es eine Weile dauern, bis dem Grundbuchamt diese Meldung vorliegt.

Immobilienerwerber haben aber die Möglichkeit, diesen Prozess abzukürzen. Sie benötigen dafür eine Bestätigung der Bank, welche die Überweisung ausgeführt hat. Mit der Abgabe der Bestätigung beim Grundbuchamt wird der Prozess angestoßen, bevor das Finanzamt aktiv wurde.