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Mieterschutzbund e.V. – Mieterschutz auf www.mieterschutzbund.de

Bei dem Mieterschutzbund e.V. mit Hauptsitz in Recklinghausen handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der am 05.03.1988 von den beiden Geschäftsführern Claus O. Deese und Carl-D.A. Lewerenz gegründet wurde. Nach eigener Aussage auf der Homepage, die unter www.mieterschutzbund.de zu finden ist, zählt der Verein mehr als 30000 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig und der Verein berät nur die eigenen Mitglieder. Allerdings kann sich jeder Mieter auf der Homepage des Mieterschutzbundes über verschiedene Themen zum Mieterschutz informieren und kostenlos Dokumente herunterladen. Der Mieterschutzbund e.V. aus Recklinghausen ist kein Mitglied im Deutscher Mieterverbund e.V. (DMB), der 320 deutsche Mieterverbände vertritt.

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Diese Organe tragen den Verein

Der Mieterschutzbund e.V. wird durch den Vorstand, die Delegiertenversammlung und die Mitgliederversammlung getragen. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie zwei Vereinsmitgliedern, die die Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit wählen muss. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein alleine vertreten. Die Amtszeit läuft über acht Jahre.

Die vier Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig in der Delegiertenversammlung vertreten. Außerdem nehmen drei bis sieben weitere Vereinsmitglieder an der Versammlung teil. Es handelt sich um ehrenamtliche Teilnehmer, die während der Amtszeit von vier Jahren von den Beitragszahlungen befreit sind. Die Delegiertenversammlung vertritt alle Vereinsmitglieder, entlastet den Vorstand und beschließt Änderungen der Satzung. Die Delegierten treffen sich alle vier Jahre zu einer ordentlichen Sitzung oder bei Einberufung durch mindestens ein Drittel der Delegierten.

Die Mitgliederversammlung findet nur statt, wenn der Vorstand sie einberuft, wenn es die Interessen des Vereins erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe eines Grundes die Versammlung fordert. Es handelt sich um das oberste Organ des Vereins, das über die Auflösung des Mieterschutzbundes, über Satzungsänderungen und über die Einsetzung des Vereinsvermögens entscheidet. Gemäß Satzung muss das Vermögen der Mieterschutzbundes bei seiner Auflösung einer gemeinnützigen Vereinigung zugeführt werden, die einen wohnungspolitischen Zweck verfolgt und die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund

Die Anmeldung als neues Mitglied im Mieterschutz Bund ist online möglich. Interessenten müssen ihre persönlichen Daten sowie ihre Bankverbindung angeben. Freiwillig können auch die Kontaktmöglichkeiten, wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Handynummer, genannt werden. Außerdem muss der Anmeldende ankreuzen, ob es sich um eine Privatperson oder um einen Mieter, der ein Gewebe betreibt, handelt. Mitglieder, die sich nicht online anmelden können oder wollen, haben die Möglichkeit, die Beitrittserklärung zum Mieter Schutz Bund inklusive eines Formulars zum SEPA-Mandat als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden anschließend per Fax, per Brief oder per E-Mail als eingescannte Datei an den Mieterschutzbund zurückgeschickt. Die Mitgliedschaft läuft über mindestens zwei Jahre und kann schriftlich per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Jahresbeitrag ist als Bringschuld zu Beginn eines Jahres für das folgende Jahr zu zahlen.

Private Mieter zahlen weniger

Private Mieter zahlen einen geringeren Jahresbeitrag als gewerbliche Mitglieder. Bei einem Eintritt während des Jahres wird zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeweils ein ermäßigter Betrag fällig. Eine Ermäßigung für Studenten, Rentner oder andere Personengruppen gibt es nicht. Der Beitrag wird ausschließlich zur Deckung der mit den Vereinsaufgaben verbundenen Kosten verwendet. Als eingetragener Verein (e.V.) verfolgt der Mieterschutzbund keine Gewinnabsichten.

Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr, um den Verwaltungsaufwand abzudecken. Falls der jährliche Mitgliedsbeitrag nicht pünktlich im Januar oder bei Eintritt in den Verein bezahlt wird, wird eine Mahngebühr berechnet. Für Rücklastschriften müssen die Mitglieder ebenfalls eine Gebühr zahlen, die sich um eine Mahnbescheidsgebühr erhöhen kann, falls der Mieterschutzbund den Beitrag durch einen gerichtlichen Mahnbescheid eintreiben muss. Jedes Mitglied des Vereins ist außerdem verpflichtet, seine aktuelle Adresse anzugeben. Bei einem Umzug können die Mitgliedsdaten online auf www.mieterschutzbund.de geändert werden. Muss der Verein bei einem Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift erfragen, wird ebenfalls eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Aufgaben des Mieterschutzbundes

Der Mieterschutzbund berät seine Mitglieder zu folgenden Themen:

  • Mieterhöhung
  • Abrechnung von Heizkosten und Nebenkosten
  • Fragen zum Mietrecht
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter, aber auch mit Behörden und anderen Institutionen
  • Mietkaution
  • Kündigung des Mietvertrages
  • Beseitigung von Mängeln in der Wohnung
  • Rechtliche Beratung

Gemäß § 79 der Zivilprozessordnung ist der Mieterschutzbund nicht berechtigt, seine Mitglieder vor Gericht zu vertreten. Der Mieter kann sich jedoch vor einer Gerichtsverhandlung rechtlich durch einen Experten beraten lassen.

Beratung in Büros möglich

Die Beratung des Mieterschutzbundes findet per Telefon, in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail über das Internet statt. Wegen einer persönlichen Beratung können sich die Mitglieder an eines der fünf Büros des Mieterschutzbundes im Ruhegebiet wenden:

  • Büro Recklinghausen
  • Büro Dortmund
  • Büro Bochum
  • Büro Herne
  • Büro Bottrop

Die Mitglieder des Vereins können sich bei mietrechtlichen und pachtrechtlichen Fragen und Problemen an die circa 40 Mitarbeiter in den fünf Geschäftsstellen wenden. Auch neue Mitglieder werden sofort beraten, ohne eine Wartezeit beachten zu müssen. Bei dem Problem kann es sich auch um einen bereits laufenden Fall handeln, zu dem das Mitglied Beratung zum Mieterschutz benötigt.

Die Beratungen erfolgen ausschließlich außergerichtlich. Der Mitgliedsbeitrag zum Mieterschutz Bund enthält bewusst keinen Anteil für eine Rechtsschutzversicherung, da die Mitarbeiter des Vereins versuchen, eine Einigung ohne Einschaltung eines Gerichts zu erzielen. Dies gelingt ihnen auch in etwa 97 % aller Fälle. Durch den Verzicht auf eine Rechtsschutzversicherung kann der Mieterschutzbund den Mitgliedsbeitrag niedrig halten.

Wenn sich während einer Beratung ergibt, dass ein Vermieter, eine Behörde, ein Anwalt oder eine andere Stelle angeschrieben werden muss, übernehmen die Mitarbeiter des Vereins diese Aufgabe für den Mieter. Für die Erstellung der Briefe wird keine separate Gebühr berechnet und der Mieter erhält eine Kopie der Schreiben kostenlos ausgehändigt. Werden weitere Ausfertigungen benötigt, muss das Mitglied diese jedoch bezahlen.

Kostenlose Downloads auf der Internetseite

Folgende Downloads stellt der Mieter Schutz Bund allen Interessenten kostenlos auf seiner Homepage zur Verfügung:

  • Muster eines Mietvertrages für eine Wohnung
  • Informationsblatt zur Kündigung eines Mietvertrages
  • die wichtigsten Bestimmungen der Wohnflächenverordnung
  • Ratschläge und Informationen zur Mietkaution
  • Informationen über Mängel in einer Wohnung inklusive eines Musterbriefes, um die Mängel bei dem Vermieter anzuzeigen
  • Übergabeprotokolle für Einzug und Auszug

Außerdem stehen allen Besuchern der Internetseite www.mieterschutzbund.de aktuelle Pressemeldungen und Neuigkeiten des Vereins zu vielen Themen rund um Mieten und Pachten zur Verfügung.