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Maklercourtage für die selbstgenutzte Immobilie steuerlich nicht absetzbar

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MaklercourtageDie Maklercourtage ist der ungeliebteste Kostenfaktor im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb. Immer wieder ist sie Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, wenn es strittig ist, ob der Makler einen Provisionsanspruch hat oder nicht. Dazu sind die Maklerkosten für eine selbstgenutzte Immobilie nicht bei der Steuer absetzbar.

Eine einstimmige Rechtslage existiert leider nicht. Die Makler lassen sich ihren Courtageanspruch häufig im Kaufvertrag festschreiben.

Die Höhe der Maklercourtage ist ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern variiert in der maximalen Höhe von Bundesland zu Bundesland. Die Bandbreite reicht von fünf bis sechs Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer hat die Courtage auch zu bezahlen, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. In wenigen Ausnahmen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Seit einiger Zeit wird in Deutschland das Verursacherprinzip diskutiert. Dies bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat, in den meisten Fällen ist dies der Verkäufer.

 

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Die Maklerprovision ist meist steuerlich nicht absetzbar

Bei der Abziehbarkeit von der Steuer bestehen Unterschiede zwischen Vermietobjekten und eigengenutzten Immobilien. Grundsätzlich ist die Maklercourtage nur für die Anschaffung von Vermietobjekten absetzbar. Für alle selbstgenutzten Immobilien können die Provisionskosten nicht abgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet hier nur der berufsbedingte Umzug im Fall von gezahlter Maklercourtage für eine Mietwohnung.

Aber auch für die zur Vermietung angeschafften Immobilien kann die Maklercourtage nur im Rahmen der AfA, also nicht als sofortige Betriebsausgabe auf einen Schlag, steuerlich geltend gemacht werden. Die Maklercourtage gehört nämlich zu den Anschaffungsnebenkosten und als solche zu aktivieren.

 

Die Marklercourtage ist selten verhandelbar

Entgegen anderslautenden Darstellungen ist eine Maklercourtage in den meisten Fällen nicht verhandelbar. Auf den Webseiten der Markler oder auch auf den großen Immobilienplattformen ist unter dem Angebot der Immobilie auch die Höhe der Courtage angegeben. Mit der Anfrage akzeptiert der Immobiliensuchende die Vermittlungsgebühr. Die Praxis zeigt, dass die Maklercourtage zumindest aktuell nicht verhandelbar ist.

Einige Immobilienmakler lasse sich zudem bevor sie Daten über Objekte an Kunden weitergeben, vorab die Einwilligung in die AGBs des Maklers unterschreiben. Darüber hinaus befindet sich der Immobilienmarkt in einer Boom Phase: Die Nachfrage ist bedeutend größer als das Angebot. Immobilienmakler habe besonders in den Ballungsräumen keine Probleme Objekte zu verkaufen.

die Maklercourtage

 

Geplante Änderung der Maklercourtage: Vermieter zahlen künftig den Makler

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereitet einen Gesetzesentwurf füre ein Änderung der Maklercourtage vor. Danach sollen künftig bei der Wohnungsvermittlung die Vermieter den Makler für seine Dienste bezahlen. Bisher müssen noch die Mieter die Provisionen zahlen.

 

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