Das Disagio zählt steuerlich zu den sogenannten Geldbeschaffungskosten. Bei dieser Finanzierungskomponente steht die Senkung der monatlichen Zinslast im Vordergrund. Die Vorgehensweise ist dabei relativ einfach, wie das folgende Beispiel zeigt: Der Bankkunde nimmt einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch.
Der Zinssatz beträgt für zehn Jahre beispielsweise drei Prozent. Er vereinbart ein Disagio in Höhe von fünf Prozent.
Zunächst einmal reduziert sich die effektive Auszahlung des Kreditbetrages um fünf Prozent auf 95.000 Euro. Der Zinssatz vermindert sich in diesem Beispiel um 0,3 auf 2,7 Prozent. Nun ist dies auf den ersten Blick ein interessantes Geschäft für den Kreditnehmer, hat allerdings einen Haken. Die Rückzahlung beträgt 100.000 Euro. Am Ende des Tages möchte die Bank ihr Geld in voller Höhe auf den Darlehensbetrag, die 100.000 Euro zurück. Vor diesem Hintergrund kann ein Disagio über die Gesamtlaufzeit des Kredites schnell zu einer Milchmädchenrechnung werden. Gerade bei Finanzierungen mit dünner Kapitaldecke und engem monatlichen Budget findet das Disagio immer wieder Anwendung, auch auf Anraten der Bankmitarbeiter, die ihre Hypothekarkredite verkaufen müssen. Für Eigennutzer ist es empfehlenswert, das Disagio genau mit einer einhundertprozentigen Auszahlung gegenzurechnen. In der Betrachtung der Gesamtkosten über die vollständige Laufzeit wird die Finanzierung ohne Disagio in der Regel günstiger.
Steuerliche Betrachtung eher bei Fremdvermietung interessant
Etwas anders verhält es sich, wenn das Darlehen der Finanzierung einer fremd vermieteten Immobilie dient. Im Rahmen der Fremdvermietung sind alle mit der Finanzierung anfallenden Kosten steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für das Disagio, welches im Jahr der Zeichnung des Darlehens im Rahmen der Steuererklärung als Aufwand im Rahmen der Position Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden kann. Für die Fremdfinanzierung bleibt aber auch die Kalkulation mit spitzem Bleistift, ob der Steuervorteil aus dem Disagio in der Gesamtbetrachtung der Finanzierung, auch unter steuerlichen Aspekten, tatsächlich die günstigere Variante ist.
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