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Für den privaten Bauherr ist die Mehrwertsteuer nur indirekt von Bedeutung: er muss die Verbrauchssteuer sowieso zahlen und kann sie nur selten vom Finanzamt zurückbekommen. Auf brutto und netto Preise hat er keinen Einfluss. Für den gewerblichen Immobilienhandel ist die Umsatzsteuer dagegen sehr wohl von Belang. Denn gezahlte Mehrwertsteuerbeträge können bei der Vorsteuer bzw. Jahresumsatzsteuererklärung erklärt und vom Finanzamt rückerstattet werden. Mit dem Brutto Netto Rechner können alle mit der Immobilie anfallende Werte schnell online berechnet werden.
Brutto und Netto Beträge spielen allerdings auch für Privatpersonen bei den Nebenkosten beim Immobilienkauf eine Rolle. So werden die Provisionen für Maklerleistungen üblicherweise als Bruttobetrag ausgewiesen. Bei Preisangaben von Immobilieninseraten auf Immoportalen wie Immoscout24 oder Immowelt geben die Makler beispielsweise als Courtage einen Prozentwert inkusivE Mehrwertsteuer an.
„Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs einer Immobilie: Käuferprovision 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.“
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.
Bundesfinanzministerium: Steuerrechtsänderungen
IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft: Grundstücksverkauf als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Immobilien Umsatzsteuer
Weitere Rechner:
Bauzinsrechner – Rechner für die Immobilienfinanzierung
Eigentumswohnung Rechner – Tool zur Kostenkalkulation
Nebenkostenrechner – kalkulieren Sie die beim Hauskauf anfallenden Nebenkosten