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Grunderwerbssteuer 2017 – aktuelle Werte

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Die Grunderwerbsteuer legen die Länder fest

 

Der erste Weg nach der Protokollierung des Kaufvertrages führt zur Bank. Dort muss die Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Die Höhe der Steuerschuld ermittelt sich prozentual aus dem Kaufpreis. Die Begleichung ist Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten, sei es des Gerichts, sei es des Notars oder der Bank.

 

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die von den Bundesländern einzeln festgesetzt wird, siehe Grunderwerbsteuergesetz. Der Steuersatzund schwankt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Einig waren sich die Bundesländer nur dahin gehend, dass sie zum 1. Januar 2014 angehoben wurde, in Schleswig-Holstein auf 6,5 Prozent und zum 01.01.2015 auch in Nordrhein-Westfalen und im Saarland auf 6,5%

 

Übersicht der Grunderwerbsteuer in Deutschland nach Bundesland

Bundesland 2015
Bayern 3,5%
Baden-Württemberg 5,0%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,0%
Hamburg 4,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg-Vorp. 5,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 3,5%
Sachsen-Anhalt 5,5%
Schleswig-Holstein 6,5%
Thüringen 6,5%

 

Am niedrigsten ist die Grunderwerbsteuer mit 3,5% in Bayern und Sachsen, am höchsten in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen mit jeweils 6,5%

Erst nach Eingang der Steuerzahlung erhält der Käufer vom Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist wiederum notwendig, damit im Grundbuch die Auflassungsvormerkung, also die Sperre des Objektes bis zur endgültigen Grundbuchumschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden kann.

Das Grundbuch genießt sogenannten „öffentlichen Glauben“. Das heißt, dass juristisch nur das maßgeblich ist, was auch im Grundbuch vermerkt ist. Um Streitigkeiten oder Betrügereien vorzugreifen, ist die schnelle Eintragung der Auflassungsvormerkung notwendig. Im Extremfall könnte der Verkäufer das Objekt bis zur Auflassung noch einmal verkaufen. Der Prozess kann dahin gehend beschleunigt werden, dass der Erwerber mit einer Bestätigung der Bank über die Zahlung direkt zum Grundbuchamt fährt und die Bescheinigung vorlegt. Andernfalls dauert es eine Weile, bis der Zahlungseingang von der jeweiligen Kasse bis zum Amtsgericht weitergeleitet wurde.