Die europäische Richtlinie über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtline) ist im 23.04.2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am 11.06.2010 in deutsches Recht übersetzt worden. Die Richtlinie sollte ursprünglich den Verbraucherschutz beim Abschluss von Kreditverträgen verbessern. Hat sie ihr Ziel erreicht?
Insbesondere ging es auch um die korrekte Darstellung von Zinsen in der Kredit Werbung, wo bei Konsumenten häufig mit angeblich niedrigen, irreführenden Lockzinsen falsche Erwartungen suggeriert wurden.
Gerade bei Baufinanzierungen mit Anschlussfinanzierungen hat die EU-Verbraucherkreditrichtlinie aber nicht das Ziel größerer Transparenz erreicht. Während früher der effektive Jahreszins für einen Immobilienkredit nur für die Dauer der Zinsfestschreibung genannt wurde, gilt diese Angabe heute für die gesamte Dauer des Kredites.
Warum erlaubt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie bei den Zinsen keinen direkten Vergleich
Dies bedeutet, dass die Banken beim Effektivzins nach Ablauf der Zinsbindung mit einem hypothetischen Zinssatz rechnen. Da diese Annahme von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, ist eine konsequente Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben. Bei klassischen Ratenkrediten sind die gesamten Kreditkosten jedoch auch nicht unbedingt durch den effektiven Jahreszins gegeben. Dies ist der Fall, wenn die Darlehensnehmer eine Restschuldversicherung abschließen. Für diese Kreditabsicherung wird eine einmalige Prämie erhoben, welche auf die Kreditsumme aufgeschlagen, also mitfinanziert wird. Da die Restschuldversicherung jedoch kein Bestandteil des Kredites ist, müssen die Kosten dafür seitens der Kreditinstitute nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden. Je nach Versicherungsgesellschaft, welche den Vertrag eindeckt, fallen die Kosten natürlich unterschiedlich hoch aus.
Dazu ein Beispiel:
Das Darlehen beträgt 10.000 Euro, die Laufzeit bei einem Nominalzins von fünf Prozent 36 Monate. Es fallen keine weiteren Kosten an, die Zinszahlung erfolgt vorschüssig. Der anfängliche Effektivzins beträgt in diesem Fall 5,12 Prozent.
Wir jetzt noch eine Restschuldversicherung mit einer Prämie von 200 Euro abgeschlossen, würde sich der effektive Jahreszins bei korrekter Berechnung auf 6,51 Prozent erhöhen. Werden für die Versicherung 250 Euro Einmalbeitrag berechnet, steigt der effektive Jahreszins auf 6,86 Prozent. Damit wird deutlich, dass die Aussagekraft nur bedingt Gültigkeit besitzt.
Trotz dieser augenscheinlichen Defizite gibt es für Darlehensnehmer, gleich ob bei einem Ratenkredit oder bei einer Baufinanzierung jedoch keine Alternative, um die Kosten für einen Kredit annähernd miteinander vergleichen zu können.
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