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Bei der Teilauszahlung ist der Begriff Bauzeitzins wichtig

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Bei Teilauszahlung werden Bauzeitzinsen fälligNicht immer wird bei einer Baufinanzierung die gewünschte Darlehenssumme in einem Betrag ausgezahlt. Gerade bei Neubauten erfolgt die Auszahlung in Tranchen. Dabei zahlt die Bank dem Bauherren je nach Baufortschritt Teilbeträge, was kredittechnisch auch als Teilauszahlung bezeichnet wird. Bauzeitzinsen werden monaatlich berechnet.

 

Auszahlung nach Baufortschritt

Unabhängig davon, ob Bauherren ein Objekt durch einen Architekten erstellen lassen, oder ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger kaufen, die Darlehenssumme wird in diesem Fall nie auf einmal, sondern immer nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Größe der einzelnen Tranchen ist in der Makler-Bauträger-Verordnung (MBV) geregelt und stellt sich wie folgt dar:

  • Die ersten 20 Prozent der kompletten Vertragssumme nach Begin der Erdarbeiten
  • Weitere 40 Prozent des verbliebenen Volumens nach Rohbaufertigstellung
  • Nach Fertigstellung des Innenrohbaus inklusive Verglasung weiter 27 Prozent
  • 28 Prozent nach kompletter Fertigstellung
  • 5 Prozent als Schlussrate nach endgültiger Abnahme des Objektes

Die MBV sieht detailliert eine wesentlich größere Aufsplittung der Teilauszahlungs-Raten vor, jedoch dürfen die ausführenden Gewerke maximal sieben Teilraten in Rechnung stellen, eine Abweichung des Zahlungsplans darf nicht zuungunsten des Bauherrn ausfallen.

 

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Begriff Bauzeitzins & Bauzeitzinsen sind Verhandlungssache

Im Falle einer Teilauszahlung sagt die Bank das Darlehen zu, ohne von Beginn an für die gesamte Kreditsumme den vereinbarten Zinssatz in Rechnung stellen zu können. Für die nicht ausgezahlten Darlehensteile wird der sogenannte Bauzeitzins in Rechnung gestellt, welcher in der Regel 0,25 Prozent pro Monat bezahlt. Der Zinssatz selbst kann nicht verhandelt werden, wohl aber der Zeitpunkt, ab wann er in Rechnung gestellt wird. Einige Institute kalkulieren bereits ab dem 31. Tag nach Darlehenszusage, andere lassen sich durchaus 180 Tage Zeit. Vor dem Hintergrund der Doppelbelastung aus Annuität und Bauzeitzins ist eine Diskussion sinnvoll.