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Die Hebesätze der Grundsteuer steigen

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GrundsteuerWer ein Grundstück besitzt, muss Grundsteuer bezahlen. Diese ist nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln, welche nur bei Kauf anfällt. Die Grundsteuer ist eine jährlich an die Gemeinde abzuführende Abgabe, deren Höhe sich nach mehreren Kriterien bemisst.

Diese Steuer ist nicht einheitlich, sondern basiert auf einem von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hohen Hebesatz, der wiederum mit dem Einheitswert multipliziert wird. Den Einheitswert eines Grundstücks ermittelt die zuständige Finanzbehörde.

Grundsteuer A und Grundsteuer B

Die Grundsteuer selbst ist in zwei Gruppen unterteilt, die auch unterschiedlich besteuert werden. Die Grundsteuer A fällt auf agrarisch genutzte Grundstücke an, Grundsteuer B auf bebaute Grundstücke. Die Grundsteuermesszahl, Teil des Einheitswertes, ist nicht bundesweit identisch, sondern variiert je nach Bebauungstyp und der Tatsache, ob das Objekt in den alten oder neuen Bundesländern liegt. Nachfolgend die Zahlen für die alten Bundesländer.

  • 6,0 ‰ bei agrarischer Nutzung
  • 2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro des festgesetzten Einheitswerts,  3,5 ‰ für den darüber hinaus gehenden Anteil des Einheitswertes
  • 3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser
  • 3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser im Wohnungs-/Teilerbbaurecht.

Die Regelung in den neuen Bundesländern ist sehr viel komplexer und würde diesen Rahmen sprengen.

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Wie errechnet sich die Grundsteuer?

Für die Beispielrechnung gilt ein Einheitswert von 10.000 Euro, kalkuliert wird ein Einfamilienhaus in Frankfurt am Main, einer Gemeinde mit einem Grundsteuerhebesatz von 460 Prozent. Die Rechnung ist denkbar einfach. Für das Einfamilienhaus gilt ein Messbetrag von 2,6 Promille, also 26 Euro. Multipliziert mit 4,6 beträgt die Grundsteuer für dieses Objekt 119,60 Euro im Jahr. Grundbesitzabgaben werden vierteljährlich erhoben, die Zahlung pro Quartal beläuft sich also auf knapp 30 Euro. Dieses Rechenbeispiel macht deutlich, dass die Grundsteuer noch die geringste Größe bei den Zahlungen für eine Immobilie darstellt.