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Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag Eigenkapital langfristig ansparen

Bausparen, die Baufinanzierung im Umlageverfahren, könnte ein typisch deutsches Produkt sein, ist es aber nicht. Trotzdem gehört der Bausparvertrag zu den bekanntesten Sparformen überhaupt. Bausparen findet in mehr oder weniger ähnlichen Ausprägungen weltweit Anwendungen. In Deutschland reicht diese Form des Sparens bis in das Jahr 1921, das Gründungsjahr der ersten deutschen Bausparkasse, zurück. Das Prinzip des Bausparens basiert auf einem Gemeinschaftsgedanken. Durch das Umlageprinzip bedarf es immer mehrerer Bausparer, um „das Rad am Laufen“ zu halten. Die sozialpolitische Bedeutung des Bausparens, der Möglichkeit für Bezieher mittlerer und kleinerer Einkommen eine Immobilie zu erwerben, fand im Jahr 1956 mit Einführung der staatlichen Förderung, der Wohnungsbauprämie, ihre Anerkennung. Eine weitere Subventionierung erfolgte im Jahr 1961 mit Einführung der vermögenswirksamen Leistungen, die eine Anlage in einen Bausparvertrag bis heute honoriert. Auch im Rahmen der Riester Rente sind Bausparverträge laut dem Bundesfinanzministerium begünstigt.

Die Unterschiedliche Tarife bei Bausparverträgen

Mit einem Bausparvertrag günstig ein Haus finanzierenDie einen sparen, die anderen finanzieren: Bausparverträge finden sich inzwischen in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Es wird zwischen Tarifen

  • für Kapitalanleger,
  • für fest entschlossene Finanzierer
  • und für Unentschlossene unterschieden.

Die Unterschiede liegen in den Zinsen, die auf das Bausparguthaben und den Zinsen, die später für die Finanzierung gezahlt werden respektive zu entrichten sind. Hohe Guthabenzinsen bedingen im Nachgang auch höhere Finanzierungszinsen. Bausparen galt viele Jahre als attraktive Variante des Kontensparens, vor allem, wenn der Anleger auch noch einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie hatte, die bis vor einigen Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens ausgezahlt wurde.

Das Ziel des Bausparens ist es, durch ein Kollektiv möglichst günstige Zinsen sicherzustellen. Gerade in Hochzinsphasen erfreut sich Bausparen großer Beliebtheit. Bei hoher Nachfrage ist jedoch nicht sichergestellt, dass das Darlehen zum Zuteilungszeitpunkt auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann, und es nicht zu einer Wartezeit mit Zwischenfinanzierung kommt.

Die Vorgehensweise beim Bausparen: Vertrag & Bausparsumme

Bausparvertrag = Sparleistung +DarlehensanteilZunächst einmal eröffnet der Bausparer einen Bausparvertrag und benennt die Bausparsumme. Die Bausparsumme setzt sich aus der eigenen Sparleistung und dem späteren Darlehensanteil zur Verfügung. Bei der Wahl des Tarifes stehen je nach Gesellschaft die unterschiedlichsten Ansparvarianten zur Verfügung.

Voraussetzung für das spätere Bauspardarlehen ist der Anspargrad der Bausparsumme. Dieser Anspargrad beträgt zwischen 30 und 50 Prozent. Hat der Bausparer die entsprechende Quote in seinem Vertrag angespart, muss nur noch die sogenannte Bewertungszahl erreicht werden, damit er das Darlehen in Anspruch nehmen kann. Die Bewertungszahl ermittelt sich aus Dauer der Ansparphase, Ratenhöhe und Bausparsumme. Sei dient dazu, den Zuteilungszeitpunkt der Verträge unter den Bausparern gerechter gleich zu stellen. Es ist jedoch durchaus möglich, durch die Aufteilung eines großen Bausparvertrages in zwei kleinere die Zuteilung zu beschleunigen. Die Ansparphase dient jedoch nur buchhalterisch dem Auffüllen des eigenen Vertrages. Faktisch werden die Sparbeiträge der Sparer als Darlehen an die Finanzierer ausgereicht, deren Verträge bereits in der Zuteilung sind.

Das Bauspardarlehen

Für den Immobilienerwerber haben sich die mehrjährige Ansparphase und das Warten gelohnt, sobald das Darlehen die Zuteilungsphase hinter sich hat und zur Auszahlung kommt. Auf den ersten Blick bedarf es einer relativ hohen monatlichen Rate in der Tilgungsphase. Bauspardarlehen sind in den meisten Fällen in weniger als 20 Jahre zurückgeführt.

Hintergrund ist der recht hohe Tilgungsanteil, der auf der anderen Seite in der Summe eine günstigere Finanzierung bietet als ein Darlehen mit längerer Laufzeit. Der hohe Tilgungsanteil wiederum ist notwendig, um die ausgeliehenen Mittel wieder rasch der Gruppe der Bausparer zukommen zu lassen, um die Nachfrage nach weiteren Darlehen befriedigen zu können.

Die Zeit bis zur Auszahlung

Für potenzielle Immobilienerwerber bietet sich die Chance, die Ansparphase langfristig zu gestalten und idealerweise zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs über einen zuteilungsreifen Bausparvertrag zu verfügen. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss die Bausparsumme zwischenfinanziert werden. Im Rahmen der Zwischenfinanzierung wird jedoch nicht getilgt, die Ablösung der Finanzierung erfolgt dann durch das Bauspardarlehen.

Vor- und Nachteile der Bausparfinanzierung

Gerade zu Zeiten hoher Finanzierungszinsen bietet sich die zinsgünstigere Bausparfinanzierung, zumindest als Teil des Gesamtpaketes an. Mit steigender Nachfrage verlängert sich jedoch die Zuteilung der Darlehen, teure Zwischenfinanzierungen sind die Folge. In der Spitze betrug Ende der achtziger Jahre die Wartezeit bis zu 60 Monaten, ein Zeitraum, der manchem Hausbesitzer den Immobilienerwerb teuer zu stehen kam. Die niedrigen Zinsen (s. a. Tagesgeldzinsen) und schnelle Tilgung machen die Bausparfinanzierung im Vergleich zum klassischen Grundschulddarlehen in der Summe zur günstigeren Variante. Für den Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Gebühr erhoben, die je nach Tarif und Bausparkasse zwischen 1 und 1,6 Prozent beträgt. Diese Gebühr wird bei den meisten Bausparkassen zurückerstattet, wenn der Bausparer bei Zuteilung auf das Darlehen verzichtet.

Der Bausparvertrag – Krankenschein für die Immobilie

Für Immobilienbesitzer kann es durchaus Sinn machen, immer einen kleinen Bausparvertrag im Hintergrund zu besparen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handelt. Es ist nie auszuschließen, dass nicht eine überraschende Reparatur fällig wird, oder die Eigentümergemeinschaft eine größere Sanierung mit Sonderumlage beschließt. Eine Nachfinanzierung bei der Bank über einen Kredit ist der umständlichere Weg, falls die notwendigen Mittel nicht frei zur Verfügung stehen.

 

News

05.12.2014 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin hat mit einer Auslegungsentscheidung zur Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Die BaFin erklärt dazu: „Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ansehen, für die ich nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Bausparkassengesetz (BSpKG) regelmäßig keine Genehmigung erteilen würde.“

Die Redaktion empfiehlt, beim Neuabschluss eines Bausparvertrages über einen Vermittler, diesen auf die o.g. Entscheidung der BaFin anzusprechen und einen angemessenen Teil von der Provision für sich zu beanspruchen.

 

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