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Wohnriester

Wohn-Riester – nicht für jeden die beste Altersvorsorge

Wohn-RiesterBei der Bezeichnung Wohn-Riester handelt es sich um ein Kunstwort, welches von Banken und Kreditinstituten auf unterschiedliche Art und Weise ausgelegt wird. Gemeint ist damit jedoch die staatlich geförderte Eigenheimrente.

Mit dieser wird das mietfreie Wohnen im Alter als eine Form der privaten Altersversorgung von staatlicher Seite mit Zuschüssen gefördert. In Anspruch genommen werden kann die Förderung über einen Bausparvertrag oder ein Bauspardarlehen. Doch Vorsicht, bei dieser Form der Altersvorsorge gibt es deutliche Unterschiede zu den klassischen Riester-Sparverträgen!

Der Wohn-Riester Bausparvertrag

Die Eigenheimrente mittels Bausparvertrag bietet sich immer dann an, wenn eine Immobilie neu gebaut werden soll. Bei Abschluss des Vertrages wird für den Sparer ein sogenanntes Wohnförderkonto angelegt. Es handelt sich dabei um ein virtuelles Konto, auf dem sämtliche eingezahlten und entnommenen Beträge aus dem Bausparguthaben festgehalten werden. Zudem werden auch die getätigten Tilgungen hier erfasst. Für die Zulagen und Tilgungen, welche hier verbucht werden, erhält der Sparer eine festgelegte Verzinsung von 2 Prozent. Geht der Sparer dann in den Ruhestand, muss das angesammelte Kapital komplett versteuert werden.

Es handelt sich hierbei zunächst also um eine Form der nachgelagerten Besteuerung. In den meisten Fällen sind betroffenen Personen jedoch nicht in der Lage den Steuerbetrag nach Renteneintritt in einer Summe zu begleichen. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung in der Regel in mehreren Schritten.

Förderungen und Zulagen beim Bausparvertrag

Pro Jahr erhält der Inhaber des Bausparvertrags eine maximale Förderung von 154 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser auf 308 Euro. Dazu gibt es für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, eine zusätzliche Förderung von bis zu 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die erst später zur Welt kamen, gilt ein erhöhter Zuschuss von maximal 300 Euro pro Jahr.

Um die maximale Förderung zu erhalten, muss mindestens ein Betrag von 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens auf dem Bausparvertrag eingezahlt werden. Fallen die jährlichen Einzahlungen geringer aus, so wird die Förderung anteilig gewährt. Dabei gilt eine Maximalgrenze von 2.100 Euro pro Jahr. Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Wohnriester Bausparvertrag abschließt, erhält zudem eine einmalige Förderung in Höhe von 200 Euro.

Das Wohnriester Darlehen

Seit dem 01.01.2008 kann die Riesterförderung auch zur Hausfinanzierung einer gekauften oder selbst erstellten Immobilie genutzt werden. Dabei fließen die staatlichen Zuschüsse direkt in die Tilgung des Darlehens. Dabei kann der Darlehensnehmer selbst bestimmen ob er die Zulagen für eine geringere monatliche Belastung oder eine schnellere Zurückführung des Darlehens nutzen möchte. Die Tilgung kann vom Darlehensnehmer frei bestimmt werden. Dazu ist eine jährliche Sondertilgung in Höhe von 2.100 Euro möglich.

Voraussetzung zum Erhalt eines solchen Darlehens ist ein bereits angespartes Kapital von mindestens 10.000 Euro. Dazu muss sichergestellt sein, dass der Darlehensnehmer die Finanzierung bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres komplett getilgt hat. Bei einem Wohnriester Darlehen gibt es im Gegensatz zum Bausparvertrag keinerlei Wartezeiten. Der Darlehnsnehmer erhält diese sofort mit Beginn des Darlehens.

Die Besteuerung bei Wohn-Riester Verträgen

Wohn-Riester_Eigenheimrente

Wer sich für eine Eigenheimrente entscheidet, erhält bei Renteneintritt keine monatlichen Zahlungen. Dies macht die Besteuerung bei der Eigenheimrente etwas komplizierter. Besteuert wird in diesem Fall nicht eine monatlich gezahlte Rente, sondern der geldwerte Nutzen, der sich aus dem mietfreien Wohnen ergibt. Wie hoch die Steuer ausfällt, richtet sich zum einen nach dem virtuellen Guthaben des Wohnförderkontos und zum anderen nach dem persönlichen Steuersatz. Dieser ist immer abhängig von der Höhe der Gesamteinkünfte. Da der Steuersatz im Alter zumeist geringer ist, bringt die nachgelagerte Besteuerung hier einige Vorteile.

Der Steuerpflichtige kann selbst entscheiden, ob er eine fortlaufende Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr wünscht oder ob die Steuerlast in einer Summe getilgt werden soll. Zahlt er die gesamten Steuer in einem Einmalbetrag, so werden nur 70 Prozent des sich auf dem Wohnförderkonto befindlichen Guthabens zur Besteuerung herangezogen. Dabei besteht jedoch die Verpflichtung, die geförderte Immobilie innerhalb der nächsten 20 Jahre weder zu verkaufen noch zu vermieten. Aber Achtung! Wird dies nicht eingehalten, so müssen auch die restlichen 30 Prozent voll versteuert werden. Bei einem Verkauf oder Vermietung, innerhalb der ersten zehn Jahre wird, der 1,5 fache Steuerbetrag fällig.

Verstirbt der geförderte Sparer, so muss das noch offene Guthaben auf dem Wohnförderkonto ebenfalls noch voll versteuert werden. Dieses wird dann automatisch der letzten Steuerklärung zugeschlagen. Eine Ausnahme gilt, wenn der hinterbliebene Ehepartner die betreffende Immobilie weiter nutzt und auch die Steuerzahlungen, wie bisher fortführt.

Schädliche Verwendung der Immobilie

Auch bei Wohnriester gilt, dass bei einer förderschädlichen Verwendung die kompletten Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden müssen. So ist es nicht erlaubt die Immobilie zu verkaufen, es sei denn, der Ertrag wird in ein anderes Riesterprodukt bzw. eine andere begünstigte Immobilie investiert. Eine Vermietung der Immobilie ist nur erlaubt, wenn der Förderberechtigte aus beruflichen Gründen umziehen muss und die Vermietung zeitlich befristet ist. Erst nach dem Ablauf von 20 Jahren nach Renteintritt ist ein förderungsunschädlicher Verkauf bzw. Vermietung möglich.

Vorteile der Eigenheimrente

Der Vorteil liegt in erster Linie in der Möglichkeit der direkten Förderung einer Immobilienfinanzierung. Wie lukrativ dies jedoch genau ist, hängt immer von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten ab. Die größten Vorteile besitzen Familien mit Kindern, bei denen der Förderberechtigte einen relativ hohen Steuersatz hat. In diesem Fall gibt es zum einen die höchsten Zulagen und auch der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung fällt hier besonders hoch aus.

Nachteile der Eigenheimrente

Vor dem Abschluss einer Eigenheimrente sollte sich der Sparer bewusst sein, dass er voll an seine Immobilie gebunden ist. So muss man sich genau darüber im Klaren sein, dass die betreffende Immobilie auch tatsächlich als Altersruhesitz genutzt werden kann. Aufgrund der sehr schnelllebigen Zeit ist dies jedoch nicht immer möglich. Wer also im Alter flexibel bleiben möchte und eventuell sogar den Gedanken trägt dieses im Ausland zu verbringen, der ist mit einem der anderen Riester Produkte besser bedient.

Zudem gilt es zu beachten, dass der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie durch Wohnriester wesentlich erschwert wird. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn der Förderberechtigte aufgrund körperlicher Gebrechen in ein Pflegeheim umziehen muss. Wird die Immobilie infolgedessen verkauft, so müssen ebenfalls die kompletten Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.

Fazit

Die Förderung mit Wohnriester klingt auf den ersten Blick sehr vielversprechend ist jedoch mit einigen Nachteilen verbunden. Bevor man sich zum Abschluss eines soclhen Vertrages entscheidend müssen einige grundlegende Punkte geklärt werden. Deshalb lohnt es sich hier zumeist, eine fachkundige Beratung bei einem Experten in Anspruch zu nehmen.