Restschuld
Auf den ersten Blick ist die Restschuld selbsterklärend. Es handelt sich dabei um den verbliebenen Kreditbetrag während der Laufzeit oder zum Ende der Zinsbindung. Dieser darf nicht mit der Summe der noch ausstehenden Raten verwechselt werden, da diese auch den zu entrichtenden Zins enthalten. Die Restschuld umfasst nur das reine Darlehen.
Bei kurzfristigen Konsumkrediten spielt die Höhe der Restschuld nur eine untergeordnete Rolle, da das Darlehen relativ schnell getilgt ist.
Im Rahmen einer Baufinanzierung kommt der Restschuld jedoch eine wesentlich bedeutendere Rolle zu. In den meisten Fällen wird die Zinsbindung für das Darlehen über eine Laufzeit abgeschlossen, die kürzer ausfällt als die tatsächliche Dauer des Kredites. Am Ende der Zinsbindungsdauer steht noch ein Restbetrag aus, für den eine erneute Zinsbindung, die Anschlussfinanzierung notwendig wird. Diese Anschlussfinanzierung kann bei der bislang finanzierenden Bank, aber auch bei einem anderen Institut durchgeführt werden. Kosten fallen jedoch an, wenn die Restschuld während einer bestehenden Zinsbindung zu einem anderen Institut übertragen werden soll. Dieser Fall kann eintreten, wenn durch den aktuellen Zinsmarkt die Finanzierung bei einer anderen Bank günstiger scheint.
In diesem Fall wird jedoch in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung auf die verbliebene Restschuld berechnet. Dieser Strafzins kann durchaus den auf den ersten Blick möglichen Zinsvorteil zu Nichte machen. Vor einer solchen Neuordnung des Darlehens ist daher auf jeden Fall eine Rückfrage bei dem aktuellen Geldgeber notwendig. Zum einen muss die Höhe der tatsächlichen Restschuld abgefragt werden, zum anderen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucherschützer raten dazu, diese Entschädigung auf jeden Fall gegenrechnen zu lassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der bankseitigen Kalkulationen zugunsten der Kreditnehmer korrigiert wurden.
Die Restschuld – das Risiko der Erben
Gerade bei Baufinanzierungen, die in der Regel ein sechsstelliges Kreditvolumen bedingen, birgt die Restschuld im Fall des Todes des Kreditnehmers ein gewisses Risiko. Immerhin sind die Erben in der Pflicht, das Darlehen ordnungsgemäß zu tilgen. Dies gilt für einen Ratenkredit ebenso wie für ein Hypothekendarlehen. Je nach Darlehenshöhe und finanziellen Ressourcen der Darlehensnehmer empfiehlt es sich daher, im Rahmen einer Risikolebensversicherung, den Kredit zu besichern. Die von Banken angebotenen Restschuldversicherungen sind in der Regel nur die zweitbeste Lösung. Restschuldversicherungen basieren auf einer fallenden Versicherungssumme, die jeweils an die verbliebene Darlehenshöhe angepasst ist. Günstiger sind jedoch meistens klassische Risikolebensversicherungen mit einer ebenfalls fallenden Versicherungssumme.
Literatur
BaFin – Restschuldversicherungen: BaFin veröffentlicht Untersuchungsergebnisse
News
05.12.2021 Kreditnehmer sind bei dem Abschluss von Kreditverträgen von Kreditinstituten oft mit dem Hinweis auf eine nötige Restschuldversicherung zu ihrem Nachteil beraten worden. Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP will diesbezüglich die Verbraucherrechte stärken: nach ihrem Entwurf soll muss künftig zwischen dem Kreditabschluss und dem Abschluss einer Kreditversicherung mindestens 1 Woche vergangen sein.